Auf Antrag der Deutsch-Bulgarischen Straßentier-Nothilfe
e. V. hat das Landgericht Göttingen
durch Beschluss vom 02.06.2006 in einem
einstweiligen Verfügungsverfahren gegen
Animal Life, Tierschutz International, Sektion
Schweiz, vertreten durch die Präsidentin
Dora Hardegger, entschieden:
Animal Life, Tierschutz International,
Sektion Schweiz, vertreten durch die Präsidentin
Dora Hardegger, wurde durch das Landgericht
Göttingen verurteilt, es zu unterlassen,
wörtlich und sinngemäß die
Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten,
An dieser Stelle danken wir allen
Tierfreunden herzlich, die unsere Protestkampagne
gegen die Massentötung der Straßenhunde
in Varna unterstützen. In Europa, ja
in der ganzen Welt protestieren Zehntausende
von Menschen gegen das verwerfliche Vorhaben
der Interessengemeinschaft, bestehend aus
Gemeinderäten in Varna und der Deutsch-Bulgarischen
Straßentier-Nothilfe.
Animal Life, Tierschutz International,
Sektion Schweiz, vertreten durch die Präsidentin
Dora Hardegger, wurde weiter durch das Landgericht
Göttingen verurteilt, dass für
jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld
bis zu 25.000,00 € und für den
Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden
kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
angeordnet werden kann. Weiter muss Animal
Life, Tierschutz International, Sektion
Schweiz, sämtliche Verfahrenskosten
tragen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Barbic
Rechtsanwalt
Dr. Konstantin Leondarakis LL.M.
Groner Landstraße 59
37081 Göttingen
Tel.: +49 (0551) 9997939
Fax: +49 (0551) 9997938
eMail vom 8. Juni 2006 |